Vorspann zu den ZDRK-Richtlinien


Neue Erkenntnisse im Bereich des Tierschutzes der letzten Jahre sowie die  diskutierte Novellierung der „Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung“ (mit den darin u.a. enthaltenen Anforderungen an das Halten von Zucht- und Mastkaninchen) führten dazu, dass der Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter ZDRK auf seiner Sitzung des Erweiterten Präsidiums, am 16.03.2013, folgenden ANFORDERUNGSKATALOG als „Richtlinie für die Haltung und Zucht von Rassekaninchen im ZDRK“ verabschiedet hat. Damit kommt der ZDRK voll umfänglich seiner Vorbildfunktion in Sachen Rassekaninchenzucht nach.

„Sie dient“, wie der Tierschutzbeauftragte des ZDRK, Dr. Michael Berger, treffend formuliert, „der organisierten Kaninchenzucht als Selbstverpflichtung und Eigenkontrolle und soll den Behörden die Entscheidung über vorgefundene Sachverhalte erleichtern, da für Rassekaninchen keine gesetzlichen Vorgaben formuliert sind.“

 

Oder anders ausgedrückt:

Es gibt keinerlei Grundlagen der gesetzlichen Beurteilung von Haltung von Rassekaninchen außer dem §2 des Tierschutzgesetzes, da die Rassekaninchenzucht in der Regel  nicht gewerbsmäßig betrieben wird und somit die Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO auf diesen Bereich auch nicht anwendbar ist.

Tierschutz, liebe Züchterinnen und Züchter, unterliegt auch und stets den gesellschaftlichen (oft „gefühlsmäßigen“) Vorstellungen und Wünschen der Menschen. Neben der Bedarfsdeckung und Schadensvermeidung, die von Behördenseite in den Vordergrund gerückt wird, spielt aktuell in der Tierschutz-Debatte das „Verhaltensrepertoire“ der Tiere eine herausragende Rolle: Tiere werden als Mitgeschöpfe begriffen, die ein Sozialverhalten an den Tag legen, gewisse Bedürfnisse haben (zum Beispiel „Spiel“ und Beschäftigung) und bei sozial lebenden Arten entsprechende Kontakte zu Artgenossen benötigen. Diese Sozialkontakte –  sowie die Befriedigung von artgemäßer Bewegung – müssen sie ausleben können, um ihre Gesundheit zu erhalten.

Hierbei spielen zum Beispiel auch die zwingend vorgeschriebenen erhöhten Ruhebretter in unseren Buchten eine wesentliche Rolle, die als Rückzugs- und Ruhefläche dienen. Diese Liegeflächenmaße dürfen den Grundmaßen der Buchten hinzuaddiert werden.

Der Landesverband empfiehlt eindringlich, diese Richtlinien sorgfältig durch zu arbeiten und in die Vereins- und Schulungspraxis fest zu verankern.

Tierschutz und Rassekaninchenzucht sind zwei Seiten EINER Medaille, denn nur gesunde Tiere erbringen auch eine gute Leistung.

Wir Rassekaninchenzüchter sind Tierschützer.

Der Landesverband der Rheinischen Rasse-Kaninchenzüchter e.V. steht fest an der Seite seiner Züchterinnen und Züchter. Mit der Berufung unseres Tierschutzbeauftragten, Thomas Nacken, haben wir einen kompetenten Mann an unserer Seite, der uns mit Rat und Tat  unterstützt.

Rassekaninchenzucht hat Zukunft – gerade mit und durch diese erlassenen Richtlinien des ZDRK haben wir einen großen Schritt gemacht, auch den kommenden Anforderungen gerecht zu werden.

Viel Freunde mit unseren Kaninchen!